(Foto: Katja Glaser, via StreetArt in Germany)
Google stellt Reader ein, das Geschrei ist groß, aber neben Petitionen hat es auch (mal wieder) eine Diskussion darüber ausgelöst, in wessen und in welche Abhängigkeiten man sich begibt, wenn man Dienstleistungen von Drittanbietern nutzt. Besonders dann, wenn man für diese Dienste nicht zahlt, und diese Dienstanbieter lieber proprietäre (wenn auch mehr oder minder offene) APIs anbieten als standardisierte Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Denn Google stellt ja nicht nur Reader ein, den man noch relativ leicht ersetzen kann, sondern auch die Reader API, und außerdem beispielsweise CalDAV, das Standardprotokoll für den Zugriff auf Kalender, sowie ActiveSync und einige andere Dienste. Und dann schmeißen sie auch noch ganz kühn AdBlock Plus aus dem Android Play Store. Zeit, sich ein paar Fragen zu stellen.
Die wichtige Frage lautet: Wie abhängig bin ich von dem guten Willen irgendwelcher Firmen, Vereine oder Personen in meinem digitalen Leben? Beziehungsweise, ehrlicher gefragt: Wie abhängig habe ich mich gemacht?
Nutze ich eine @gmail.com-Adresse, bin ich von Google abhängig. Nutze ich Gmail mit einer eigenen Domain, und kommuniziere die @gmail.com-Adresse nicht, kann ich mit vertretbarem Aufwand aus der Abhängigkeit herauskommen. Nutze ich eine eigene Domain und leite die Mails nur an Gmail weiter, ist meine Abhängigkeit noch geringer.
Wenn meine genutzten Tools auf offenen Standards aufsetzen, kann ich meine Datenprovider sehr viel einfacher wechseln, als wenn ich proprietäre APIs nutze. So kann ich zum Beispiel ein Blog, das AtomPub/Atom spricht, mit fast beliebiger Software bespielen. Nutze ich hingegen die Tumblr-API, bin ich exakt auf Tumblr angewiesen.
Habe ich eine Kopie meiner Daten in meiner Verfügungsgewalt? Was wäre, wenn Google morgen ihre Dienste einstellt – ist mein Kalender verloren? Meine Mails? Meine Musik? Oder würden mir nur einfache, schnelle Zugriffsmöglichkeiten abgehen, die ich aber mehr oder weniger leicht ersetzen könnte? Mein Google Calendar synchronisiert z.B. mit meinem Android-Phone, aber auch mit meinem iCal. Ein Shutdown von Google Calendar wäre unschön und nervig, aber kein Weltuntergang. Meine Musik liegt bei Google Play Music, aber auch im Amazon Arsch Player, bei iTunes Match und natürlich auf meinen Festplatten.
Kann ich meine genutzte Software ggf. selbst (weiter) betreiben, oder gibt es freie Alternativen, auf die ich umsteigen könnte? Gerade sprießen die RSS-Reader aus dem Boden, Webmail-Clients gibt es auch eine Menge (wenn auch kein mir bekannter Webmail-Client in Nutzbarkeit und Geschwindigkeit an Gmail heran kommt), aber zu einem Umstieg gehört mehr als ein Schulterzucken und ein Tab Switch. Je früher man sich Gedanken über Alternativen macht (und vor allem: den Voraussetzungen, um diese nutzen zu können!), desto besser ist man im Falle eines Falles dran. Ein eigener Server (z.B. virtuell; VPS) und Grundlagen der Unix-Benutzung reichen häufig schon aus, um sich z.B. einen eigenen webbasierten RSS-Reader zu installieren, oder ein eigenes Blog, etc. Das sind Kulturtechniken, denen man sich auf eigenes Risiko verwehrt.
Gehören mir meine Inhalte? Selbst wenn die Lizenz oder die AGB dergleichen versprechen – nur wenn ich meine Inhalte auch technisch einfach extrahieren kann, um sie weiter zu verarbeiten, gehören meine Inhalte auch weiterhin mir. Twitter bot lange keine Möglichkeit, länger zurückliegende Tweets zu extrahieren (mittlerweile gibt es ein „Archiv“-Tool, das minimal besser als nichts ist), auf Facebook streuen wir Daten mit der groben Schrotflinte, dann sind da noch Google+, diverse Foren, Webchats und so weiter. Die Großen bieten mittlerweile durchgehend relativ einfache Möglichkeiten zur Befreiung der eigenen Daten, aber im Internet gibt es einen Long Tail, der seinem Namen alle Ehre macht.
Gehört mir meine Identität im Netz? Ich bin unter meinem Nickname moeffju bekannt, ranke aber auch mit meinem Allerweltsnamen Matthias Bauer weit oben bei Google. Wenn meine Twitter- oder Facebook-Identität wegfallen, habe ich immer noch meinen eigenen Webspace auf meinem eigenen Server mit meinen eigenen Domains. Unpraktisch natürlich ohne Twitter oder Facebook, aber erträglich, und vor allem: möglich. Mein Blog ist außerdem immer noch mein OpenID-Provider für diverse Seiten; am liebsten würde ich alle „Login with …“-Buttons loswerden, da sie dem Kontrollverlust Vorschub leisten.
Jeder sollte diese Gelegenheit nutzen und reflektieren, von welchen Diensten und/oder Dienstleistern man sich bzw. Aspekte von sich abhängig macht. Ich will nicht päpstlicher sein als Nils und niemanden zwingen, jetzt, sofort Stallman’s vision von freier Liebe Software 100% umzusetzen, aber man sollte schon wissen, wo man seine Daten und seine Identität hinein gießt, und was man denn täte, wenn solche externen Einflüsse wegfielen.
Wer keine Übersicht über seine Daten hat, ist Spielball des (Daten-)Marktes.
Wer keine Kontrolle über seine Dienste hat, wird von seinen Diensten kontrolliert.
Wer seine Daten nicht beherrscht, wird von ihnen beherrscht.
Auf BBC 1 Radio in UK machen die einfach mal eine ganze Sendung über die kleinen Wunderkisten (Hier im direkten Player), die die Musikgeschichte revolutioniert haben. Rolands TR 808, die TR909 und die TB303. Moderator Kutski spricht dafür mit DJ Premier, Richie Hawtin, Seth Troxler, The 2Bears, Flostradamus, Pete Tong und anderen. Klasse!
Ich hatte zwei der Kisten lange im Studio unter meinen Fittichen, eine 303 und die 808. Und ja, es war Liebe. Allerdings nagte der Zahn der Zeit und auch der der Abnutzung so sehr an den Dingern, dass aus der Liebe irgendwann eine doch sehr brüchige wurde. Trotzdem immer wieder schön zu hören, für viele Produktionen die Dinger immer noch eingesetzt werden. Mir bleiben nur die Sample-Bänke, die wir damals mit dem ESI 32 machten. Und die benutze ich immer noch – fast in jedem Track von mir steckt irgendwas von der 808. Alte Liebe rostet ja bekanntlich nicht. Auch nicht die brüchige.
Eine Stunde Radio über drei Synthesizer. In UK. Und was haben wir? Radio “fucking” Energy. Und auch Du, liebes Öffentlich Rechtliches, guckst bei dem Vergleich eher etwas dümmlich aus der Gebühren-Wäsche.
Listened to much hip-hop or dance music? If so, then you would have undoubtedly heard the sounds of either the Roland 808, 303 or 909 – but what are they and what do these numbers mean?
BBC Radio 1′s Kutski discovers how three small electronic boxes from the 1980′s sculpted the sound of both Hip-Hop and Dance music. He makes it his mission to track down the team that worked on the Roland 808, 303 and 909 machines to see if they had any idea their inventions would have such a massive influence on contemporary music.
He plots their integral role in the development of hip-hop, house and techno; and the myriad of sub-genres that have spawned from these. Kutski chats to DJ Premier, Richie Hawtin, Seth Troxler, The 2Bears, Flostradamus and Pete Tong amongst others as he founds out why producers around the globe continue to be obsessed with these sounds, more than three decades after they were first created.
Die Quittung für einen Kuss, den ein Essener Musiklehrer seiner (erwachsenen) Schülerin auf den Mund gedrückt hatte, hat dieser nun vom Oberlandesgericht Hamm bekommen. Der 49-Jährige ist wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro rechtskräftig verurteilt worden. Ähnlich hatte schon das Amtsgericht Essen entschieden – die Revision gegen das Urteil blieb nun erfolglos.
Der Mann hatte während des Unterrichts die Schülerin verbal bedrängt. Nachdem sie diese Versuche abgewehrt und klar gesagt hatte, dass sie so etwas nicht wolle, zog der Mann die Frau frontal zu sich hin und küsste sie unausweichlich. Sein Verhalten sei keine strafbare Nötigung, verteidigte er sich, denn er habe keine Gewalt ausgeübt, die Frau etwa während des Küssens nicht festgehalten.
Das sieht der 5. Strafsenat in Hamm anders. Der Mann habe Gewalt angewandt, als er die Frau zu seinem Körper herangezogen habe. Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes liege bereits dann vor, wenn der Täter mit geringen körperlichen Kräften auf das Opfer einen unmittelbaren körperlichen Zwang ausübe. Diese Voraussetzungen seien erfüllt gewesen..
Mit der eingesetzten Gewalt habe der Angeklagte auch den Kuss erzwungen. Die Frau habe schließlich ihren entgegenstehenden Willen zuvor deutlich geäußert – darüber habe sich der Mann „vorsätzlich hinweggesetzt“. Ob er die Frau dabei noch festgehalten habe, sei unwesentlich: Die Nötigung war bereits vollendet. (pbd)